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2. Dezember 2010

BMVIT-Presseinfo: Zulassungsschein als Scheckkarte seit 1. Dezember beantragbar

Bures: Zulassungsschein als Scheckkarte seit 1. Dezember beantragbar
Utl.: Fast jeder zweite Antragsteller wählt am ersten Tag Plastikkarte =
Wien (OTS/BMVIT) – „Karte statt Schein: dieses Angebot gibt es auf Wunsch vieler Autofahrerinnen und Autofahrer nun auch für den Zulassungsschein”, so Verkehrsministerin Doris Bures. Die ersten Zulassungsscheine im Scheckkartenformat werden ab 3. Jänner 2011 ausgeliefert. Die Beantragung ist bereits seit gestern, 1. Dezember 2010, möglich. „Nachdem der Führerschein im Scheckkartenformat zum echten Renner geworden ist, kommt nun auch der Zulassungsschein im Kleinformat”, so Verkehrsministerin Doris Bures. Bei den Zulassungsstellen wurden gestern 1.515 Scheckkartenzulassungsscheine beantragt (insgesamt gab es 3.523 Kfz-Zulassungen). Damit hat sich fast jeder zweite Fahrzeugbesitzer für das neue handliche Format entschieden. ****

Die Zulassung im Scheckkartenformat stellt eine praktische und handliche Alternative zum normalen Papier-Zulassungsschein dar. Um 19,80 Euro können AutobesitzerInnen optional bei ihrem Versicherer oder direkt bei der Zulassungsstelle den Zulassungsschein im neuen Format beantragen. Die Daten bleiben gleich wie auf dem bisherigen Papier-Schein, der auch weiterhin bestehen und gültig bleibt. „Alle, die nichts von Plastikkarten halten, können selbstverständlich bei ihrem altbewährten Schein bleiben”, so Bures.

Die Vorteile des neuen Scheckkarten-Zulassungsscheins liegen neben dem handlichen Format in der großen Fälschungssicherheit. Produziert wird die Karte im Hochsicherheitsraum der Österreichischen Staatsdruckerei, wo auch der Reisepass und der Scheckkartenführerschein hergestellt werden. Die Produktion entspricht somit den derzeit höchsten Datenschutz-Standards.

Wie der Papier-Schein enthält auch der Kfz-Zulassungsschein im Scheckkartenformat alle notwendigen Angaben zum zugelassenen Fahrzeug. Die wichtigsten Daten wie der Name, die Adresse des Zulassungsbesitzers und das Fahrzeugkennzeichen sind auf der Karte aufgedruckt, die übrigen technischen Daten sind auf dem integrierten Chip gespeichert und können mit Lesegeräten abgerufen werden.

Hintergrund:

Fünf Schritte zum neuen Zulassungsschein:

  1. Die Beantragung ist wie bisher beim Versicherungsbetreuer oder bei der Zulassungsstelle (des jeweiligen Wohnsitzes) möglich. Aber auch bei der Zulassungsbehörde und der Landesprüfstelle kann der Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt werden.
  2. Der Antrag kann im Zuge einer Fahrzeugneuanmeldung, einer Änderung und auch jederzeit bei laufender Zulassung gestellt werden.
  3. Bei Antragstellung wird sofort ein Papier-Zulassungsschein ausgehändigt, der nach Erhalt des Scheckkartenzulassungsscheins (spätestens aber nach 8 Wochen) seine Gültigkeit verliert.
  4. Nach Antragstellung besteht drei Arbeitstage lang die Möglichkeit, die Daten der Zulassung zu kontrollieren und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu lassen.
  5. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt.

Sicherheit im Mittelpunkt: Der Scheckkartenzulassungsschein überzeugt durch hohe Fälschungssicherheit, die durch mordernste Sicherheitsmerkmale (elektronischer Datenspeicher, unkopierbare Rasterstruktur, Mikroschrift im Hintergrund, zweifarbiger UV-Druck, unverwechselbare Bildauflösungstechnik im gesamten Hintergrund und Farbeffekte, die je nach Betrachtungswinkel ihre Farbe von grün auf blau ändern) gewährleistet wird.

Welche Daten sind auf dem Chip gespeichert? Alle Zulassungsdaten werden auf dem in der Karte integrierten Chip gespeichert und sind durch eine digitale Signatur gegen Veränderung geschützt. Auf dem neuen Scheckkartenzulassungsschein sind die wichtigsten Daten (Zulassungsbesitzer, Kennzeichen, Adresse, zulässige Gewichte und andere wichtige Kontrolldaten) aufgedruckt. Auf dem Chip selbst werden darüber hinaus jene Daten gespeichert, die auch bisher auf dem Zulassungsschein für jeden sichtbar dargestellt sind. Es werden keine zusätzlichen Daten abgespeichert.

Muss der Papierzulassungsschein gegen die Scheckkarte ausgetauscht werden? Der Antrag auf einen Scheckkartenzulassungsschein ist freiwillig. Der Papierzulassungsschein behält weiterhin seine Gültigkeit. Auch ändert sich nichts an der Abwicklung der Zulassung. Wer ein Fahrzeug anmeldet, Änderungen am Zulassungsschein vornehmen lassen muss oder einfach gerne seinen Papierzulassungsschein gegen einen neuen Scheckkartenzulassungsschein austauschen will, wendet sich wie gewohnt an seinen Versicherungsbetreuer oder an eine der Zulassungsstellen, die für seinen Wohnsitz tätig ist.

Gilt der neue Scheckkartenzulassungsschein auch im Ausland? Ja, der Scheckkartenzulassungsschein ist ein international gültiges Dokument.

Info-Folder zum Herunterladen unter: www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/zulassungsschei n.html

Weitere Informationen unter: www.scheckkartenzulassungsschein.at (Schluss)

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Susanna Enk, Pressesprecherin Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121 susanna.enk@bmvit.gv.at

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