24. April 2012
Übergabe fünfmillionster Sicherheitsreisepass mit Chip
Übergabe fünfmillionster Sicherheitsreisepass mit Chip – Ende der Kindermiteintragung per 14. Juni 2012
Aktuell jeder dritte ausgestellte Reisepass ein Kinderreisepass
Wien (OTS) – Vizekanzler Außenminister Dr. Michael Spindelegger und Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner übergaben heute, Mittwoch, in der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung den fünfmillionsten Sicherheitsreisepass mit Chip an seine neue Besitzerin, die zehnjährige Amelie aus Niederösterreich.
Bei dieser Gelegenheit wies Außenminister Spindelegger auf das bevorstehende Ende der Gültigkeit von Kindermiteintragungen im elterlichen Reisepass hin.”Eltern sollten unbedingt daran denken, dass ihre Kinder in Zukunft für Auslandsurlaubsreisen eigene Reisepässe benötigen. Wer jetzt beantragt und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt im Sommer, vermeidet längere Wartezeiten bei den Passbehörden”, sagte Außenminister Spindelegger
2012: 75.000 Kinderreisepässe ausgestellt
Innenministerin Mikl-Leitner erklärte: „Seit vergangenem Herbst weisen BM.I und BMeiA auf die neuen Kinderreisepassbestimmungen hin. Viele Eltern haben in den vergangenen Monaten für Ihre Kinder einen eigenen Reisepass beantragt. Dies schlägt sich auch in den Zahlen bei den Reisepassbeantragungen nieder. Aktuell wird jeder dritte Reisepass für ein Kind beantragt.” Seit Jahresbeginn wurden mehr als 75.000 Kinderreisepässe ausgestellt.
Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neuen Miteintragungen von Kindern. Jedes Kind bekommt seither einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30 Euro, bei Erstausstellung bis einschließlich des 2. Geburtstages gebührenfrei).
Noch bestehende Kindermiteintragungen werden mit 15. Juni 2012 automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum. Informationen finden Sie auch unter www.passkontrolle.at.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
-
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
-
Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
-
Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Rechtzeitig Gültigkeit des Reisepasses überprüfen
Kurz vor Start der Urlaubsreisezeit erinnerte die Innenministerin daran, rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Mikl-Leitner: „Grundsätzlich benötigt man für jede Auslandsreise, auch wenn keine Grenzkontrollen stattfinden, ein gültiges Reisedokument. Damit kann man sich bei allfälligen Kontrollen durch die Polizei problemlos ausweisen. Mit dem Reisepass oder – innerhalb der EU – dem Personalausweis im Gepäck steht einem erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege.”
Außenministerium in Notfällen rund um die Uhr erreichbar: +43 – 50 11 50 – 44 11
Außenminister Dr. Michael Spindelegger wies auf die Unterstützungsmöglichkeiten seines Ministeriums für in Not geratene Österreicher im Ausland hin. „Die österreichischen Botschaften und Konsulate stehen gerne bereit, um bei kleineren oder größeren Problemen ihre Unterstützung anzubieten. Bei einer Notlage im Ausland wird die nächstgelegene österreichische Vertretung versuchen, rasch, wirksam und unbürokratisch zu helfen”, so Außenminister Spindelegger. In Notfällen ist das Außenministerium 24 Stunden unter der Nummer +43 – 50 11 50- 44 11 erreichbar.
Welche Art von Hilfe kann von österreichischen Auslandsvertretungen angeboten werden:
-
Ausstellung eines Notpasses bei Passverlust
-
Nennung der Kontaktdaten von Ärzten, Spitälern, Anwälten und Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
-
Koordinierung bzw. Organisation von Rücktransporten in Krankheitsoder Notfällen
-
Veranlassung von Nachforschungen nach Vermissten
-
In Notfällen Weiterleitung dringender Nachrichten an Betroffene deren Angehörige u.v.m.
- Weitere Informationen unter www.bmeia.gv.at und auf